Leitbild

Der Elternbeirat des Comenius Gymnasiums versteht sich als Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Eltern und Schule zusammenzubringen ist eine der wichtigsten Aufgaben, die wir haben.  

Nach dem Bayerischen Schulgesetz sind die wichtigsten Aufgabe und Pflichten des Elternbeirates: 

* Interessenvertretung der Eltern und Schüler*innen; 

* Angebote an die Eltern, sich zu informieren und – wenn nötig und gewünscht – sich auszusprechen; 

* Vertiefung des Vertrauensverhältnisses zwischen Eltern und Lehrkräften; 

* Sammeln und Weiterverfolgen von Wünschen, Anregungen und Vorschlägen der Eltern; 

* Beratung von Entscheidungen über einen unterrichtsfreien Tag; 

* Beratung über die Verwendung von Lernmitteln; 

* Anhörungsrecht etwa bei Verfahren, die zur Entlassung von Schüler*innnen l führen können; 

* Entanonymisierung der Schule und der Vorgänge innerhalb der Schule; 

Auf Basis der Arbeit von Elternvertreter*innen wurden im Laufe der letzten Jahre die Elternrechte deutlich klarer formuliert und Mitsprachemöglichkeiten ausgedehnt. So ist es Elternbeiräten heute z.B. auch möglich, sich in Lehrerkonferenzen zu wichtigen Themen zu äußern und so die Elternmeinung in das  Lehrer*innenkollegium zu tragen. 

Der Elternbeirat des Comenius Gymnasiums ist für zwei Jahre gewählt. Die laufende Amtsperiode endet 2026. 

Schüler*innen und vor allem Eltern sind herzlich eingeladen, sich mit ihren Vertreter*innen im Elternbeirat in Verbindung zu setzen, wenn sie Fragen, Anregungen, Ideen, Beschwerden oder weitere Anliegen haben. 

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„Der Elternbeirat ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler sowie der Eltern volljähriger Schüler einer Schule;(…) Er wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit.“ (BayEUG Art. 65